Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.10.1990

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   BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90   

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BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90 (https://dejure.org/1990,308)
BGH, Entscheidung vom 29.08.1990 - 3 StR 184/90 (https://dejure.org/1990,308)
BGH, Entscheidung vom 29. August 1990 - 3 StR 184/90 (https://dejure.org/1990,308)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Beschwer des Angeklagten - Unerlaubtes Handeltreiben - Unerlaubtes Veräußern - Gewinnstreben - Lagerhaltung - Beweisantrag - Beweistatsache - Beweisthema

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmtheit der Tatsachenbehauptung; Bestimmtheit der Beweistatsache; Lagerhaltung in gewinnbringender Verwertungsabsicht als Handeltreiben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • strate.net (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Freie Beweiswürdigung und gebundene Beweiserhebung (RA Gerhard Strate)

Papierfundstellen

  • BGHSt 37, 162
  • NJW 1991, 435
  • MDR 1991, 72
  • NStZ 1990, 602
  • NStZ 1991, 449 (Ls.)
  • StV 1991, 2
  • JR 1991, 470
  • JR 1991, 472
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 20.01.1982 - 2 StR 593/81

    Anforderungen an Abgabe von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz -

    Auszug aus BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90
    Schließlich wäre zu beachten gewesen, daß schon die Lagerhaltung in gewinnbringender Verwertungsabsicht, jedenfalls wenn, wie hier, umsatzfördernde Handlungen vorgenommen werden, als Handeltreiben zu würdigen ist (BGHSt 30, 359 (361); 30, 277 (278)).
  • BGH, 04.12.1981 - 3 StR 408/81

    Verurteilung wegen Einfuhr von Cannabisharz in Tateinheit mit Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90
    Schließlich wäre zu beachten gewesen, daß schon die Lagerhaltung in gewinnbringender Verwertungsabsicht, jedenfalls wenn, wie hier, umsatzfördernde Handlungen vorgenommen werden, als Handeltreiben zu würdigen ist (BGHSt 30, 359 (361); 30, 277 (278)).
  • BGH, 25.10.1989 - 3 StR 313/89

    Anforderungen an den Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90
    Nicht beschwert ist der Angeklagte durch die unterbliebene Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit mindestens 100 g Haschisch, die er etwa Ende Juni 1988 dem Zeugen H. aus einer tatsächlich vorhandenen Menge ernsthaft anbot (vgl. BGHR BtMG § 29 I 1 Handeltreiben 19).
  • BGH, 16.02.1990 - 3 StR 390/89

    Voraussetzung der Einstufung einer Tat als versuchte schwere räuberische

    Auszug aus BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90
    Zutreffend geht das Landgericht von der nicht geringen Menge von 2 kg Haschisch mit einem Wirkstoffgehalt von 3 % THC (vgl. BGHR BtMG § 29 III 4 Menge 6) aus, die er etwa Ende Juni 1988 unerlaubt in Besitz hatte.
  • BGH, 05.04.1990 - 1 StR 68/90

    Aussetzung der Hauptverhandlung wegen fehlender Bekanntgabe des Wohnortes eines

    Auszug aus BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90
    Wenn aber ein Angeklagter aus - für die Würdigung einer Zeugenaussage oft nicht vorrangigen (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 1990 - 1 StR 68/90 - S. 7, zum Abdruck in BGHSt bestimmt) - Hilfstatsachen zu früherem Verhalten eines Zeugen die Unglaubwürdigkeit dieses Zeugen folgern will, dann ist es ihm zuzumuten, diese Hilfstatsachen genau und substantiiert darzulegen (ebenso schon BGHSt 27, 95 (97) [BGH 22.12.1976 - 3 StR 393/76]), damit das Gericht die Bedeutung dieser Hilfstatsachen, auf die es ankommen soll, prüfen und gegebenenfalls auch als wahr unterstellte Tatsachen in seine Beweiswürdigung einbeziehen kann, ohne zeitaufwendige Beweiserhebungen durchzuführen.
  • BGH, 22.11.1988 - 1 StR 559/88

    Bestellung von Waren, obwohl der Besteller weiss, dass er nicht genügend

    Auszug aus BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90
    Die von der Revision angeführten Entscheidungen BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7 und 15 betreffen die anders gelagerten Fälle wörtlich in die Hauptverhandlung durch Verlesung eingeführter Vernehmungsniederschriften oder einer durch Inaugenscheinnahme eingeführten Urkunde.
  • BGH, 28.07.1967 - 4 StR 243/67
    Auszug aus BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90
    Bei der von der Revision weiterhin erwähnten Entscheidung des 1. Strafsenats (a.a.O. 21) kann es bei Zugrundelegung der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach Lage der Dinge nur so gewesen sein, daß sich aus dem angefochtenen Urteil selbst die Tatsache des Vorhalts und der Inhalt des vorgehaltenen Teils der Niederschrift ergeben haben, wie auch durch die Bezugnahme auf BGHSt 21, 285, 286 bestätigt wird.
  • BGH, 22.12.1976 - 3 StR 393/76

    Unterschiedlichkeit der Warnwirkung einer Verbüßung von Freiheitsstrafe und

    Auszug aus BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90
    Wenn aber ein Angeklagter aus - für die Würdigung einer Zeugenaussage oft nicht vorrangigen (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 1990 - 1 StR 68/90 - S. 7, zum Abdruck in BGHSt bestimmt) - Hilfstatsachen zu früherem Verhalten eines Zeugen die Unglaubwürdigkeit dieses Zeugen folgern will, dann ist es ihm zuzumuten, diese Hilfstatsachen genau und substantiiert darzulegen (ebenso schon BGHSt 27, 95 (97) [BGH 22.12.1976 - 3 StR 393/76]), damit das Gericht die Bedeutung dieser Hilfstatsachen, auf die es ankommen soll, prüfen und gegebenenfalls auch als wahr unterstellte Tatsachen in seine Beweiswürdigung einbeziehen kann, ohne zeitaufwendige Beweiserhebungen durchzuführen.
  • BGH, 18.08.1987 - 1 StR 366/87

    Verurteilung wegen versuchten Diebstahls - Ablehnung eines Beweisantrags auf

    Auszug aus BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90
    Die von der Revision angeführten Entscheidungen BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7 und 15 betreffen die anders gelagerten Fälle wörtlich in die Hauptverhandlung durch Verlesung eingeführter Vernehmungsniederschriften oder einer durch Inaugenscheinnahme eingeführten Urkunde.
  • BGH, 04.05.1951 - 4 StR 216/51

    Anstiftung - Begründung eines Beweisantrages - Wahrunterstellung

    Auszug aus BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90
    Zwar ist in BGHSt 1, 137 (138) der Begriff "Anstiftung" als "Rechtstatsache" und zur Begründung eines Beweisantrages als ausreichend bezeichnet worden.
  • BGH, 13.12.1967 - 2 StR 619/67
  • BGH, 25.08.1987 - 4 StR 210/87

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Ablehnungsgesuche gegen

  • BGH, 13.11.1958 - 4 StR 368/58
  • RG, 31.01.1895 - 4689/94

    Ist der in der Hauptverhandlung gestellte Beweisantrag des Angeklagten, über die

  • RG, 14.01.1907 - I 967/06

    Kann das Gericht den Antrag auf Vernehmung von Zeugen über gewisse

  • RG, 12.11.1923 - III 844/23

    Wann können Beweisanträge abgelehnt werden, weil sie auf Werturteile

  • RG, 28.01.1905 - 3446/04

    Ist in dem Antrage auf Vernehmung von Zeugen darüber, daß ein Kind verdorben und

  • BGH, 20.03.2012 - 4 StR 561/11

    Sexuelle Nötigung durch Ausnutzen einer schutzlosen Lage (Vergewaltigung;

    Die bloße Bezeichnung einer Akte und die Angabe, dass sich aus dieser Akte die Unwahrheit einzelner Angaben der Zeugin A. N. und das Vorliegen einer "tiefgreifenden psychischen Störung" bei dieser Zeugin ergeben hätte, reicht dafür nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 29. August 1990 - 3 StR 184/90, NStZ 1990, 602).
  • BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97

    Verurteilung des ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführers der

    Zur Bedeutung des Merkmals der Konnexität für einen Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen (Fortführung von BGHSt 37, 162; 39, 251).

    Die Wertung des Oberlandesgerichts, insoweit handele es sich nicht um einen ordnungsgemäßen Beweisantrag, da keine dem Beweis durch Vernehmung des Zeugen zugängliche, hinreichend konkrete Tatsachen unter Beweis gestellt werden (vgl. BGHSt 37, 162, 163 f.; 39, 251, 253), ist nicht zu beanstanden.

    Ein Beweisantrag i.S.d. § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO setzt als erstes Erfordernis eine konkrete und bestimmte Behauptung einer Tatsache voraus (vgl. BGHSt 37, 162, 164 f.).

    Denn in dem Antrag fehlt jeder Hinweis auf eine Wahrnehmungsgrundlage des Zeugen für dieses Werturteil (vgl. BGHSt 37, 162, 164).

    Die bloße Wiedergabe der von einem Zeugen erwarteten Wertungen oder Schlußfolgerungen kann die Behauptung der Tatsachen, an die sich die Bewertung möglicherweise knüpfen läßt, nicht ersetzen (vgl. BGHSt 37, 162, 164; 39, 251, 254; BGHR StPO § 244 VI Beweisantrag 4, 13, 31).

  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

    Die Notwendigkeit einer solchen Trennung von Beweistatsache und Beweisziel wird besonders deutlich angesichts dessen, daß die Beweisbehauptung einer exakten und sinnvollen Anwendung der Ablehnungsgründe des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO zugänglich sein muß (BGHSt 37, 162, 165; Herdegen in KK 2. Aufl. § 244 Rdn. 45).

    Bei Werturteilen hat die Rechtsprechung in vergleichbarer Weise darauf abgestellt, daß die Angabe von bloßen Wertungen wie denen, daß jemand "unglaubwürdig" (RGSt 27, 95, 97), "verhaltensgestört", "süchtig" oder "angeheitert" sei, die Behauptung derjenigen Tatsachen nicht ersetzen kann, an die die betreffende Wertung sich möglicherweise knüpfen läßt (BGHSt 37, 162).´.

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Rechtsprechung
   BGH, 10.10.1990 - StB 14/90, 1 StE 8/89   

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https://dejure.org/1990,3352
BGH, 10.10.1990 - StB 14/90, 1 StE 8/89 (https://dejure.org/1990,3352)
BGH, Entscheidung vom 10.10.1990 - StB 14/90, 1 StE 8/89 (https://dejure.org/1990,3352)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 1990 - StB 14/90, 1 StE 8/89 (https://dejure.org/1990,3352)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Akteneinsicht - Umfang - Befugnis des Vorsitzenden - Beschränkung der Akteneinsicht

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    StPO § 147 Abs. 1
    Akteneinsicht in U-Haftunterlagen - Keine Beschränkung auf Schuld- oder Rechtsfolgenfrage

Papierfundstellen

  • BGHSt 37, 204
  • NJW 1991, 435
  • NStZ 1991, 94
  • AnwBl 1992, 141
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Auszug aus BGH, 10.10.1990 - StB 14/90
    Aus der zitierten Entscheidung BGHSt 30, 131, 139 folgt nur, daß sich die Befugnis zur Akteneinsicht jedenfalls auf Akten mit einem solchen Inhalt erstreckt.
  • BGH, 11.02.1987 - StB 1/87

    Akteneinsicht - Nichtgenehmigung - Amtliche Verwahrung - Ermittlungen

    Auszug aus BGH, 10.10.1990 - StB 14/90
    Der Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 11. Februar 1987 - StB 1/87 (BGHR StPO § 147 I Verfahrensakten 2) steht nicht entgegen.
  • BGH, 04.10.2007 - KRB 59/07

    Akteneinsichtsgesuch

    Das bedeutet aber auch, dass das Gericht die der Verteidigung zu überlassenden Aktenbestandteile weder vorher sichten noch einer Auswahl unterziehen darf (BGHSt 37, 204, 206).

    Die Verteidigung braucht sich auch nicht darauf verweisen zu lassen, dass der Vorsitzende festgestellt hat, in den Akten der Parallelverfahren befänden sich keine Aktenbestandteile, die schuld- oder rechtsfolgenrelevanten Inhalt hätten (BGHSt 37, 204, 206).

  • BGH, 23.02.2010 - 4 StR 599/09

    Rüge der unvollständigen Akteneinsicht in TÜ-Protokolle; wesentliche Beschränkung

    Dem könnte entgegenstehen, dass sich nach der bisherigen Rechtsprechung der Anspruch auf Akteneinsicht nur auf die dem Gericht tatsächlich vorliegenden Akten bezieht (BGH, Urt. vom 26. Mai 1981 - 1 StR 48/81, BGHSt 30, 131, 138, 141, und Beschl. vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, BGHSt 49, 317, 327 m.w.N.; ähnlich ("bei Gericht vorliegende Unterlagen") BGH, Beschl. vom 10. Oktober 1990 - StB 14/09, BGHSt 37, 204, 206), also Aktenbestandteile aus anderen Verfahren dem Akteneinsichtsrecht nach § 147 Abs. 1 StPO selbst dann nicht unterliegen, wenn die Verfahren zeitweise gemeinsam geführt, später aber getrennt und diese im formellen Sinne "fremden" Akten nicht beigezogen wurden (BGH, Beschl. vom 4. Oktober 2007 - KRB 59/07, BGHSt 52, 58, 62; vgl. auch BGH, Urt. vom 26. August 2005 - 2 StR 225/05, BGHSt 50, 224, 229).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 16.12.2020 - 2 BGs 408/20

    Grundsatz der Aktenwahrheit und -vollständigkeit bei Prüfung durch den

    Die Akten sollen die lückenlose Information über die im Verfahren angefallenen schriftlichen Unterlagen gewährleisten (vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. Oktober 1990 - StB 14/90, BGHSt 37, 204, 206).
  • OLG Koblenz, 12.03.2018 - 2 Ws 88/18

    Strafverfahren: Verletzung des Akteneinsichtsrechts bei Nichtfertigstellung des

    Sie erstreckt sich nach dem Wortlaut des Gesetzes auf alle dem Gericht vorliegenden Akten, gleichviel, ob diese dem Gericht mit der Anklageschrift übersandt oder - wie hier das Hauptverhandlungsprotokoll - von ihm selbst angelegt worden sind (vgl. BGHSt 37, 204 ).
  • OLG Frankfurt, 21.12.2020 - 3 Ws 852/20

    Umfang des Rechts auf Akteneinsicht durch Verteidiger

    Der Umfang des Rechts auf Akteneinsicht richtet sich nach dem Normzweck des § 147 StPO, der dem Angeklagten eine wirksame Verteidigung ermöglichen soll (BGH, Beschluss vom 10.10.1990 1 StE 8/89 StB 14/90).
  • AG München, 24.08.2000 - 822 Ds 236 Js 207708/98
    Bei der Auslegung des § 193 StGB fällt besonders ins Gewicht, daß die Meinungsfreiheit schlechthin konstituierend für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303 ff., BVerfG StV 1991, 1 458 ff.).
  • LG Kleve, 08.03.2017 - 150 Ks 1/15
    Das nach einer Beweiserhebung geäußerte Verlangen, einen entlassenen Sachverständigen nochmals zu vernehmen, ist, wenn nicht neue Beweistatsachen behauptet werden, kein Beweisantrag, über den nach § 244 Abs. 3 oder 4 StPO zu entscheiden wäre (BGHSt 15, 161, 163 = NJW 1960, 2349; BGH NJW 1960, 2156; BGH NStZ 1983, 375, 376; BGH NStZ-RR 1996, 107; BGH StV 1991, 1, 2; BGH JR 2000, 32 m. Anm. Rose).
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